Fragen und Antworten

Lernfahr- und Führerausweis

  • Was brauche ich für den Lern- und später Führerausweis Kat. B?

    Antworten darüber findest du unter «Der Weg zum Ausweis»


  • Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

    Gültigkeiten Lernfahrausweise:


    - Kat. A & Unterkategorie A1:

      Vorerst 4 Monate, wird um 12 Monate verlängert

      nach Besuch und Bestätigung der praktischen

      Grundschulung.


    - Unterkategorie B1 & Spezialkategorie F:

      12 Monate 

      alle übrigen Kategorien:

      24 Monat


    Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn:

    a) der Inhaber drei Mal in Folge die Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint;

    b) das Lehrverhältnis vor Vollendung des 18. Altersjahres des Lastwagenführer-Lehrlings aufgelöst wird.

    Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat. Die Zulassungsbehörde verfügt allfällige Auflagen.

  • Darf ich mit dem Lernfahrausweis auch ins Ausland?

    Nein. Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig.

    Dies gilt auch nach bestandener Führerprüfung bis zum Erhalt des Führerausweis auf Probe (FAP) im Kreditkartenformat.

Fahrschule,
Fahrlehrer/in

  • Wie finde ich den Fahrlehrer, die Fahrlehrerin der/die zu mir passt?

    1. Überlege dir was du suchst, was dir wichtig ist.
    2. Schau dir die ausgewählten Webseiten der Fahrschule, der Fahrlehrerin, des Fahrlehrers an und entscheide ob dich anspricht, was du siehst/liest.
    3. Suche ein Foto der Fahrlehrerin, des Fahrlehrers und überlege dir, ob du mit dieser Person zusammenarbeiten kannst.
    4. Vereinbare ein Kennenlerntreffen, sofern dies möglich ist. Bei mir heisst dies «WarmUp», dauert 30-40 Minuten und ist kostenlos. Dabei lernst du das Team kennen: «Patrick» - das bin ich der Fahrlehrer und «Jason» - das ist mein Fahrschulauto ;-)
  • Was kostet heute eine Fahrstunde im Kanton Zürich?

    Gemäss aktuellsten Berechnungen des Fahrlehrerverbandes liegen die Preise zwischen CHF 96.– und CHF 112.– pro Lektion von 50 Minuten. Die Bandbreite der betriebswirtschaftlich kalkulierten Preise sollen der individuellen Kostenstruktur gerecht werden.

Ausbildung / Führerprüfung

  • Autofahren mit 17: Wie sieht das in der Schweiz aus?

    Ja. Ab dem 1. Januar 2021 darfst du bereits mit 17 Jahren mit einer geeigneten Begleitperson Auto fahren. Der Bundesrat hat Ende 2018 das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt. Dem vorausgegangen ist der Beschluss, dass unter 20-Jährige neu eine «Fahrpraxis» von zwölf Monaten mit begleiteten Übungsfahrten durchlaufen müssen, ehe sie die praktische Autoprüfung absolvieren dürfen.


    Das Ziel der 12-monatigen «Fahrpraxis» sollte sein  genügend Erfahrungen zu sammeln, um später sicherer am Verkehr teilnehmen zu können und dadurch Unfälle besser vermeiden zu können.


    Die obligatorische Fahrpraxis von 12 Monaten entfällt erst nach dem 20. Altersjahr. Datum der Theorieprüfung also nach deinem 20. Geburtstag.

  • Wie viele Fahrstunden sind obligatorisch?

    Ein solches Obligarium gibt es in der Schweiz nicht. Du darfst an die Führerprüfung wenn du zur Autoprüfung zugelassen wirst und du über das nötige Fahrkönnen verfügst um die Prüfung zu bestehen.

  • Wie viele Fahrstunden brauche ich?

    Eine meistgestellten Fragen zu Beginn der Ausbildung. Leider besitze keine Glaskugel die fragen kann. Der kantonale Durchschnitt im Kanton ZH liegt bei +/- 30 Fahrstunden.


    Grundsätzlich gilt bei mir: So viele wie nötig und wenig wie möglich.


    Von Kollegen und Freunden hörst du oft, dass es bei ihnen weniger als 20 waren. Lass dich nicht beirren, das meiste ist geprahlt und entspricht niht dem efektiv gebrauchten Pensum. Ja, es gibt sie, die Talente die mit weniger als 20 Fahrstunden die Autoprüfung im ersten Anlauf bestehen. Diese Talente sind jedoch eher selten.

  • Machen private Übungsfahrten Sinn?

    Definitiv! Mach soviele Übungsfahrten wie möglich. Privat solltest genau das üben, was du beim Fahrlehrer, der Fahrlehrerin gelernt hast und was er/sie dir als Aufgaben mitgegeben hat. Für diese Übungsfahrten musst du deinen Lernfahrausweisimmer mitführen und hinten am Fahrzeug gut ersichtlich das «L» anbringen. Dein Übungsfahrzeug muss über eine funktionierende Feststellbremse/Handbremse verfügen, welche vom Beifahrersitz aus leicht zugänglich ist. Ebenso muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein und einen definitiven Führerausweis der Kategorie B besitzen. 


    Lerne beim Fahrlehrer und übe das, was du gelernt hast. Lerne nicht von Privatpersonen oder Pseudo-Fahrlehrer. Alles was du lernst (ob richtig oder falsch) wird umgehend zum Automatismus. Also vorsicht was du von wem lernst.

    Anlässlich deines Fahrunterrichts gebe ich dir detaillierte Auskunft darüber, damit deine privaten Übungsfahrten Freude machen und zum Erfolg führen.

  • Wie lange dauert die Führerprüfung?

    Die praktische Führerprüfung dauert im Kanton Zürich ca. 45 bis 55 Minuten und wird von einem ausgebildeten Verkehrsxperten des Strassenverkehrsamtes durchgeführt.

    Vor der Führerprüfung fahren wir eine Warmup-Lektion um dich auf die Prüfung einzustimmen und deine Sinne nochmals zu schärfen. Dabei bist du herzlichst eingeladen Fehler zu machen, die du hoffentlich danach nicht wiederholst.

  • Mit welchem Fahrzeug fahre ich an der Autoprüfung?

    Grundsätzlich fährst du bei der Autoprüfung mit deinem gewohnten Fahrschulfahrzeug, in welchem du auch deine Fahrstunden absolviert hast.

  • Was wird von mir an der Führerprüfung verlangt?

    Die Führerprüfung ist wie jede andere Prüfung - eine Überprüfung ob du gelernt und geübt hast. Wenn du also gelernt und geübt hast brauchst du dich vor der Prüfung nicht zu fürchten - Genau so wie in der Schule - erachte die Prüfung daher als Chance zu zeigen, dass du dich im Verkehr selbständig, regelkonform, sicher, flüssig und ökologisch bewegen kannst. Führe alle Manöver ohne Behinderung und Gefährdung durch - nicht besser und nicht schlechter als du es bei mir gelernt hast.

  • Was kann ich gegen die Nervosität und / oder Angst vor der Prüfung tun?

    Ich gebe dir ausreichend Tipps und Tricks während deiner Fahrausbildung und während  dem Warmup vor der Prüfung.

    Nervosität ist normal und sogar dienlich, dass du nicht überheblich wirst. Lasse ein gewisses Mass an also Nervosität zu.

  • Was ist wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

    Diese Option ist immer möglich. Je besser du vorbereitet bist, je geringer die Chancen durchzufallen.

    Also gilt: Lieber ein paar Fahrstunden mehr wenn nötig, als zu früh und ungeübt zur Prüfung antreten. Es kostet dich weniger Zeit, weniger Frust und weniger Geld. Mehr auch dazu während unserem Kennenlern-Gespräch, dem kostenlosen Warmup.

Nach der Führerprüfung

  • WAB-Kurs

    Den WAB-Kurs musst innerhalb der ersten 12 Monate absolvieren. Für diesen Kurs empfehle ich dir die DriveZ in Dübendorf. Wenn du deine Fahrausbildung bei mir abgeschlossen hast bekommst du einen Gutschein im Wert von CHF 40.– den du bei DriveZ einlösen kannst.


    Hier geht es zu den Kursen (mit Anmeldung):

  • Unbefristeter Führerausweis

    Nach bestandener Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe (FAP). Dieser sogenannte FAP hat ein «Verfalldatum» (siehe auf Vorderseite unter Ziffer 4a).

    Wenn du den obligatorischen WAB-Kurs innerhalb der ersten 12 Monaten nach der Führerprüfung absolviert hast, bleibt dieser weiter gültig. Hast du dir in der 3-jährigen Probezeit nichts zu Schulden kommen lassen, erhältst du nach Ablauf den unbefristeten Führerausweis. Bei einem Ausweisentzug wird die Probezeit bei Rückgabe automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

    Bei einem 2. Ausweisentzug ist dein Fühererausweis auf Probe weg und du musst ein neues Gesuch für einen Lernfahrausweis stellen. Möglicherweise musst du dich ebenfalls einem Fahreignungstest / einer  verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen lassen, bevor du ein weiteres Lernfahrgesuch stellen kannst.

  • Darf ich mit Ausweis Kat. B auch Anhänger fahren?

    Ja, bis maximal 750 Kg ungebremst (Anhänger über 750 Kg müssen gebremst sein).

    Das Gesamtzugsgewicht (Gesamtgewicht Zugfahrzeug und Gesamtgewicht Anhänger addiert) nicht >3500 Kg.

    Alles darüber hinaus benötigt Kategorie BE.

Weitere Fragen

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    Bei konkreten Fragen bitte Kontakformular verwenden.

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